Protokoll Gemeindeversammlung vom 01.12.2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2025 liegt gemäss Art. 64 Abs. 1 Organisationsreglement (OgR), vom 04. Dezember 2025, bis am 24. Dezember 2025, während 20 Tagen, bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Zugehörige Objekte
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| Protokoll GV vom 01.12.2025 (PDF, 290.59 kB) | Download | 0 | Protokoll GV vom 01.12.2025 |