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Wasserbezug ab Hydrant nur mit Bewilligung

7. Mai 2024
Immer wieder wird beobachtet, dass ab den Hydranten der Wasserversorgung, ohne eine entsprechende Bewilligung, Wasser entnommen wird. Wir weisen darauf hin, dass die Hydranten ausschliesslich für den Feuerlöschzweck vorgesehen sind. Vorbehalten bleibt der Wasserbezug mit Bewilligung durch den Gemeindeverband Wasserversorgung Steinenberg.

Alle bezahlen für den Wasserklau!
Entwendetes Wasser muss, ebenso wie rechtmässig verbrauchtes Wasser, gewonnen und gefördert werden. Die Kosten dafür zahlen alle. Widerrechtlicher Bezug hat strafrechtliche Folgen.


Unsachgemässe Bedienung der Hydranten
Oft werden Hydranten nicht vollständig geschlossen. Wenn der Hydrant nicht ganz geschlossen ist, entweicht dauernd Wasser. Da die Entleerung unterirdisch erfolgt, ist dies nicht sichtbar. Das Wasser, das so verloren geht, bezahlen wieder alle Bezüger. Ausserdem kann in der kalten Jahreszeit ein nicht vollständig geschlossener und korrekt entleerter Hydrant einfrieren. Eine Beschädigung des Hydranten ist mit hohen Kosten verbunden. Zudem ist der Hydrant für die Feuerwehr im Brandfall unbrauchbar! Ruckartiges Schliessen eines Hydranten führt ausserdem zu Druckschlägen im Netz, was zu Brüchen bei Leitungen führen kann.


Rückspeisung
Bei einer Wasserentnahme ab Hydrant und gleichzeitigem Leitungsbruch besteht die Möglichkeit, dass Fremdwasser oder Luft in das Leitungsnetz eingespiesen wird. Dies kann fatale Folgen auf die Wasserqualität und die Leitungen haben. Die Behebung der Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. Um ein Rückfliessen von Fremdwasser in das Trinkwassernetz zu verhindern, muss bei einer Wasserentnahme ab Hydrant immer ein Rückflussverhinderer eingesetzt werden.


Was tun, wenn ich Wasser von einem Hydranten beziehen will?
Rufen Sie uns an. Wenn möglich, erteilen wir Ihnen eine Bewilligung zum Wasserbezug. Sie erhalten bei uns einen Wasserzähler mit Rückschlagventil und eine Instruktion, wie der betreffende Hydrant bedient wird. Für jeden Bezug wird eine Grundgebühr (aktuell CHF 50.00 pro Tag) sowie eine Verbrauchsgebühr, immer in Höhe des aktuellen Wasserpreises, verrechnet (aktueller Preis 2024 CHF 1.40 pro m3).


Kontaktpersonen:
EWK Herzogenbuchsee AG, Brunnenmeister GWS 062 956 51 51

Wir sind überzeugt – gemeinsam mit Ihnen – die unbefugten Bezüge ab Hydranten zu vermeiden.


Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Gemeindeverband Wasserversorgung Steinenberg

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